ERSTE-HILFE-KURSE FÜR BETRIEBE

(nach DGUV 304-001)

Aus- und Fortbildung

Betriebe sind nach §26 BGV grundsätzlich dazu verpflichtet je nach Betriebsgröße und -art zwischen 5% und 10 % der Belegschaft als Ersthelfer vorzuhalten.

  • Grundausbildung und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern unterscheiden sich kaum
  • Die Kurse finden auf Wunsch bei Ihnen “Inhouse” statt

 

Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren – ich freue mich darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

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