ERSTE-HILFE-KURSE FÜR BETRIEBE
(nach DGUV 304-001)
Aus- und Fortbildung
Betriebe sind nach §26 BGV grundsätzlich dazu verpflichtet je nach Betriebsgröße und -art zwischen 5% und 10 % der Belegschaft als Ersthelfer vorzuhalten.
- Grundausbildung und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern unterscheiden sich kaum
- Die Kurse finden auf Wunsch bei Ihnen “Inhouse” statt
Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren – ich freue mich darauf, Ihnen weiterzuhelfen.