AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie wichtige Informationen, grundlegende Vereinbarungen und Antworten auf wichtige Fragen zur Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen nach DGUV 304-001

durch die

Erste Hilfe on Tour  

 

Der Erste-Hilfe-Kurs (Ausbildung oder Fortbildung) wird durch Erste Hilfe on Tour durchgeführt. Die Abrechnung der Kurskosten erfolgt in der Regel direkt über den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger. Eventuelle Ausnahmen finden Sie hier in dieser Vereinbarung.

Termine:

Termine müssen im Voraus über Telefon oder E-Mail vereinbart werden, spätestens jedoch 14 Tage vorher. Wir senden eine E-Mail mit dem/den Kurstermin*en an die Auftraggeber, die dann bestätigt werden, muss. Der Kurs gilt erst dann als gebucht und ist für beide Seiten verbindlich. Mit erfolgter Buchung akzeptiern die jeweiligen Auftraggeber die jeweils gültigen AGBs, die in aktueller Form auf der Homepage zu finden sind.

Absagen und Ausfälle:

Absagen müssen zwingend telefonisch vor Kursbeginn durchgeführt werden. Bei kurzfristigen Absagen werden den Auftraggebern als Aufwandsentschädigung folgende Sätze in Rechnung gestellt:

Absage… Kosten
mehr als 14 Tage vor Kursbeginn kostenlos
weniger als 14 Tage vor Kursbeginn 100 €
bis 24 h vor Kursbeginn 150 €
am Tag des Kurses ohne erfolgte Anfahrt 200 €
am Tag des Kurses nach Antritt der Anfahrt 300 €

Kursanmeldung:

Die Kursanmeldung bei der QSEH (Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe) der BG wird von uns Ausgeführt; und zwar spätestens 10 Tage vor Kursbeginn. Die Auftraggeber verpflichtet sich, die erforderlichen Daten per Mail bei Buchung zu übermitteln. Dazu gehören:

  1. Name der Firma, Firmen oder Einrichtung*en
  2. Adresse(n)
  3. zuständige Berufsgenossenschaft(en) oder Unfallversicherungsträger Mitglieds-Nummer(n) bei der BG oder
  4. Unfallversicherungsträger
  5. Verantwortliche Kontaktperson am Kurstag sowie deren Erreichbarkeit

Kursdokumentation und Datenschutz:

Laut Vorschrift DGUV 304-001 sowie §199 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 23 SGV VII müssen Erste-Hilfe-Kurse bzw. Notfalltrainings dokumentiert werden. Dementsprechend werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Dies geschieht alleinig zum Zwecke der Durchführung der Schulung, der Erstellung von Teilnahmebescheinigungen, zu Abrechnungszwecken, dem Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaften,

Unfallversicherungsträgern, der BG oder den jeweils zuständigen Führerscheinstellen. Keinesfalls zu Werbezwecken. Die Firma Erste Hilfe on Tour verpflichtet sich hiermit personenbezogene Daten nicht an unbeteiligte Dritte weiterzugeben.

Gemäß § 15 DSGVO sind Kursteilnehmende jederzeit berechtigt, gegenüber  Bianka Schieber Roidl, um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO können sie jederzeit gegenüber uns die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner, Personenbezogener Daten verlangen. Darüber hinaus können sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligun Erklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen, sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem nicht entgegenstehen (derzeit 5 Jahre). Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an mich übermitteln. Es entstehen ihnen dabei keine weiteren Kosten als die Porto- oder sonstige Übermittlungskosten.

Widerspricht eine teilnehmende Person der Aufnahme und Verarbeitung personenbezogener Daten, so muss diese Person den Kurs unverzüglich verlassen. Eine Abrechnung, ein Nachweis gegenüber den UVT (siehe oben) sowie das Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung ist ohne diese Daten nicht möglich. Sollte die Kursstärke dadurch unter 10 Teilnehmer fallen, so trägt die jeweilige Auftraggeberin den Differenzbetrag (derzeit 42 €/Person UVT bzw. 45 €/Person Privatteilnehmende).

Kontrollen:

Es sind jederzeit unangemeldete Kontrollen der ermächtigten Stelle oder der Kursleitung durch Mitarbeitende der QSEH (Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe) möglich. So soll sichergestellt werden, dass die Erste-Hilfe Ausbildung ein gleichbleibend hohes Niveau erreicht. Der kontrollierenden Person der QSEH ist nach Möglichkeit Zutritt zum Kursraum zu gewähren.

Dauer:

Die Kursdauer ist von der DGUV festgelegt und beträgt 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. inkl. Pausen. Somit dauert der Kurs ca. 8 Stunden. Beginn und Ende werden im Rahmen der Terminvereinbarung festgelegt.

Sollte gewünscht sein, dass der Kurs auf zwei Termine verteilt wird, so müssen die Unterrichtseinheiten „in einem der Sache angemessenen zeitlichen Zusammenhang stehen“. Idealerweise ist der Abstand nicht größer als 14 Tage (Vorgabe DGUV). Allerdings fallen dann Fahrtkosten an.

Fahrtkosten nach Vorgabe der DGUV:

Im Normalfall findet der Kurs an einem Tag statt; dann werden keine Fahrtkosten berechnet. Nur im Falle eines „geteilten“ Kurses werden zusätzlich einmalig An- und Abfahrt berechnet.

Kostenübernahme:

Wird vom Unternehmen oder der Einrichtung ein Bedarf an Ersthelfern festgestellt, muss ein Kurs nach Vorgabe

DGUV 304-001 durchgeführt werden. In der Regel sind die Auszubildenden Ersthelferquoten (5% bzw. 10%, je nach Unternehmen oder Einrichtung) Mindestquoten. Sollte ein Unternehmen eine höhere Quote erreichen, so werden die Kurskosten in der Regel trotzdem von den Unfallversicherungsträgern übernommen. Bei Kursen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder muss nach dem Kostenübernahme-Antrag verfahren werden.

Im Zweifel ist die Kostenübernahme in einem Gespräch mit uns und dem jeweils zuständigen UVT durch die Auftraggeber zu klären. Sollten die Kosten wider Erwarten für einzelne Teilnehmende nicht übernommen werden, so trägt der Auftraggeber die Kosten i. H. des aktuellen Satzes der BG (derzeit 42€ pro Teilnehmende).

Die jeweiligen Anmeldebögen bzw. Bestätigungen zur Kostenübernahme sind dem Dozenten spätestens am Kurstag auszuhändigen.

 Kostenübernahme Sonderfälle:

Teilnahme betriebsfremder Personen:

Eine Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs durch betriebsfremde Personen ist nach Rücksprache möglich. Dies ist sinnvoll, falls die erforderliche Kursstärke nicht erreicht wird. Die Abrechnung erfolgt dann gesondert mittels zusätzlichem Anmeldebogen. Sollte es sich dabei um Privatpersonen handeln, so wird privat abgerechnet. Der Satz beträgt hier 45 € inkl. Zertifikat, Quittung und Teilnehmerunterlage.

Teilnehmerzahl/Kursstärke:

Die zulässige Teilnehmerzahl pro Kurs beträgt min. 10, jedoch max. 15 Teilnehmende. Bei weniger als 10 Teilnehmenden wird der Auftraggeberin der jeweils aktuelle Satz (der pro Teilnehmender Person von den BG/ UVT erstattet wird) in Rechnung gestellt, derzeit 42 €.

Beispiel, wenn nur 7 Teilnehmende anwesend sind:

7 Kursteilnehmende (294€ normal) —> übernimmt BG/UVT 2
Kursteilnehmende (126 € normal)  —>  Rechnung an Auftraggeberin

Kursraum und Ausstattung:

Bei Inhouse-Schulungen wird der Kursraum für die Dauer des Kurses kostenlos zur Verfügung gestellt. Wir verpflichten uns, mit allen Einrichtungsgegenständen pfleglich umzugehen. Von uns verschuldete Beschädigungen werden selbstverständlich reguliert. Ausgenommen davon sind normale Verschleißerscheinungen und Abnutzungen.

Der Raum muss den jeweils gültigen Bestimmungen von UVV und Arbeitsschutz entsprechen. Er sollte über ausreichend große Fenster verfügen, so dass die Versorgung mit Tageslicht und Frischluft gesichert ist. Die Mindestgröße beträgt 50 m2.  Es müssen mindestens jeder Person 2 m2 Platz zur Verfügung stehen plus 10 m2 für den Ausbilder. Für weitere Infos folgen Sie dem Link: https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/checklist-lehrgangsraum.pdf

Toiletten und Waschgelegenheiten müssen sich in der Nähe des Kursraums befinden. Idealerweise befinden sich ein Beamer/Projektor im Raum sowie eine Tafel/Whiteboard oder eine Flipchart. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, so wird dies kostenlos durch uns gestellt.

Sollte das Unternehmen über keinen eigenen geeigneten Kursraum verfügen, so kann ggf. über uns ein geeigneter Raum angemietet werden. Die Kosten werden der Auftraggeberin zu 100 % in Rechnung gestellt. Mehr Info im persönlichen Gespräch.

Kursmaterialien:

Sämtliche Verbrauchsmaterialien werden durch uns zur Verfügung gestellt. Dabei werden die jeweils gültigen Vorgaben der DGUV 304-001 beachtet.

Teilnehmerunterlagen Erste-Hilfe-Handout:

Nach dem erfolgreichen Besuch einer Grundschulung wird jeder teilnehmenden Person max. 1 Handout (auf Wunsch auch in Englisch) ausgehändigt. Dieses entspricht der DGUV Information 204-007.

Teilnahmbescheinigung:

Nach dem erfolgreichen Besuch der Schulung erhält jede teilnehmende Person am Ende des Kurses eine Teilnahmebescheinigung. Bei einer Grundschulung nach DGUV 304-001 ist diese ebenso nach §19 FeV gültig.

Die Gültigkeit der Teilnahmebestätigung richtet sich zu jeder Zeit nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Bei Verlust der Original-Teilnahmebescheinigung kann Ersatz beantragt werden. Für die Ausstellung einer Ersatz-Teilnahmebescheinigung werden 18 €/Exemplar inkl. Versandkosten berechnet.

Die Herausgabe der Teilnahmebestätigung kann ggf. verweigert werden bei:

  • Ausschluss des Teilnehmenden vom Kurs
  • unbegründeter Verweigerung aktiver Übungsmaßnahmen
  • Abwesenheit vom Kurs von mehr als 60 min.
  • Nichtbezahlung der Teilnahmegebühren am Kurstag bis zum Ende des Kurses
  • , wenn laut DGUV Grundsatz 304-001 der Punkt 2.4.5 Teilnahmebescheinigung nicht erfüllt wird. Hier steht wortwörtlich: „Jedem Teilnehmer ist eine Teilnahmebescheinigung auszuhändigen. Die Bescheinigung, über die Aus- und die Fortbildung in der Ersten Hilfe darf, jeweils nur erteilt werden, wenn die Lehrkraft die Überzeugung gewonnen hat, dass der Teilnehmer nach regelmäßigem Besuch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt“.

Versicherung der Kursteilnehmer:

Die Kursteilnehmer sind für die Dauer des Kurses zusätzlich durch uns über die R+V Versichert. Dies betrifft Personen- und Sachschäden. Bei Bedarf können nähere Informationen gegeben werden.

Hausrecht / Ausschluss von Teilnehmenden:

Wir behalten uns vor, Teilnehmende vom Kurs auszuschließen, wenn diese:

  • wiederholt trotz Ermahnung eigenmächtig (Kurz-)Pausen im erheblichen Umfang überziehen (Abwesenheit > 60 min.)
  • wiederholt trotz Ermahnung fremdenfeindliche, rassistische, menschenverachtende oder sexistische Äußerungen kommunizieren oder Handlungen durchführen oder andeuten.
  • wiederholt trotz Ermahnung andere Teilnehmende in Gefahr bringen.
  • während des Kurses (auch nur mutmaßlich) strafbare Handlungen begehen.
  • wiederholt und trotz Ermahnung Handlungen begehen, die den geregelten Ablauf der Schulung gefährden.
  • wiederholt und trotz Ermahnung im Erachten der Kursleitung Diskussionen führen die die Kompetenz der Kursleitung und/oder das vermittelte Wissen und/oder die Maßnahmen in Frage stellen und somit den geregelten Ablauf der Schulung gefährden.
  • während des Kurses unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen.
  • wiederholt trotz Ermahnung Kursmaterial, Übungsmaterial, Ausstattung des Kursraumes oder angrenzender Räumlichkeiten vorsätzlich oder fahrlässig beschädigen.

Die Kursleitung hat das Recht, zu jeder Zeit des Lehrgangs das Hausrecht auszuüben. Bereits entrichtete Kursgebühren werden nicht zurückerstattet. Der Ausschluss vom Kurs wird einer Nicht-Abmeldung gleichgesetzt.

Gültigkeit:

Diese Vereinbarung gilt zwischen der Auftraggeberin und der Firma Erste Hilfe on Tour so lange, bis sie durch eine andere Vereinbarung abgelöst wird.

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nichtig sein oder durch gesetzliche Regelungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.

Tritt ein solcher Fall ein, verständigen sich die Vertragsparteien unverzüglich über notwendige Neuregelungen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass die Vereinbarung Regelungslücken aufweisen sollte.

 

 

Erste Hilfe on Tour
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